Behinderten-Sex bald verboten!
Wenn das BuVerfG mit seiner heutigen absurden Begründung zum Inzesturteil konsequent wäre, wäre die zeitnahe Umsetzung meiner Artikelüberschrift die logische Folge. Dass die Herren Richter sich mit ihrer Beurteilung in eine Grau-, nein eine Schwarzzone bewegen, die in früheren Zeiten mit Begriffen wie "Gutmenschen" umschrieben wurde, ist skandalös. Es gibt keine Begründung für ein solches Urteil, außer der anhalten Tabuisierung innerhalb überkommener Moralvorstellungen. Ein wenig erinnert es mich auch an Vorschlaghammererziehung: Was schon immer gut für Dich war, kann nicht verkehrt sein. Bloß dass das BuVerfG bereits das letzte Glied in der Kette ist. Anfechtung möglich (Die Kläger wollen jedenfalls weiterkämpfen)? Ich glaube eher, dass eine öffentliche Diskussion um das Rechtsempfinden in solch sensiblen ethischen Fragen überfällig ist. Schließlich leben wir nicht mehr im Urwald und Darwin ist tot.
Mehr dazu auch hier:
* Die Zeit, 46/2007 (beschreibt den Fall um den es geht)
* Sarah Benke
* Holger Klein, dazu siehe auch die 10 Wahrheiten bei unfehlbar.net
* taz
* Interview bei SpOn mit Tatjana Hörnle
Mehr dazu auch hier:
* Die Zeit, 46/2007 (beschreibt den Fall um den es geht)
* Sarah Benke
* Holger Klein, dazu siehe auch die 10 Wahrheiten bei unfehlbar.net
* taz
* Interview bei SpOn mit Tatjana Hörnle
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